Arbeitsrecht Hamburg
Wenn Arbeitgeber betriebliche Umstrukturierungen planen, geht dieser Schritt meist mit wirtschaftlichen Einschnitten für einen oder mehrere Arbeitnehmer einher. Daher nimmt dieser Bereich eine zentrale Stellung im Arbeitsrecht ein. Vorher nötige Arbeitsplätze werden plötzlich entbehrlich und nicht immer lassen sich Angestellte – ggf. mittels Änderungskündigung – an anderer Stelle beschäftigen. Um diese Nachteile einer geplanten Betriebsänderung teilweise abzumildern, treffen Arbeitgeber und Betriebsrat regelmäßig schriftliche Einigungen in Form eines Sozialplans oder alternativ eines Interessenausgleichs. Der Sozialplan enthält Regelungen darüber, über welchen Zeitraum und in welchem Umfang die Betriebsänderung erfolgen soll und wie die betroffenen Arbeitnehmer zu entschädigen sind.
Sofern sich Arbeitgeber und Betriebsrat im Zuge der Verhandlungen nicht einigen können, hat der Betriebsrat die Möglichkeit, die Einigungsstelle anzurufen. Vielfach ist es sinnvoll, professionelle Hilfe von erfahrenen Rechtsanwälten in Anspruch zu nehmen, um etwaige Streitpunkte zu klären.
Zwar gibt es keine Fachanwälte für Betriebsverfassungsrecht, aber Fachanwälte für Arbeitsrecht sind im Regelfall die besten Ansprechpartner für Belange rund um das BetrVG. In der Kanzlei Hecht & Kollegen aus Hamburg stehen Ihnen erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht zur Verfügung.
Eine pauschale Nennung von konkreten Regelungen ergibt an dieser Stelle wenig Sinn. Sozialpläne entstehen immer unter Berücksichtigung der individuellen Problemstellung und durchzuführenden Betriebsänderungen. Letztlich entscheiden Betriebsrat und Arbeitgeber (sowie ggf. auch ein beauftragter Rechtsanwalt) über die Inhalte.
Liegt die Betriebsänderung darin, die Betriebsstätte(n) in eine andere Stadt zu verlegen, wird ein entsprechender Sozialplan schwerpunktmäßig Themen wie Fahrtkostenerstattung oder Beihilfen für Umzüge umfassen. Denn die grundlegende Beschäftigungssituation ändert sich ansonsten nicht. Kommt es jedoch zu gravierenderen Änderungen wie dem Wegfall von Arbeitsplätzen, wird das im Arbeitsrecht relevante Thema der Abfindung in den Vordergrund rücken. In solchen Fällen existiert dann auch tatsächlich ein durchsetzbarer Rechtsanspruch auf eine Abfindung, was bei einer „klassischen“ Kündigung eben nicht zwingend gegeben ist. Gerne unterstützen die Rechtsanwälte der Kanzlei Hecht & Kollegen aus Hamburg Arbeitgeber und Betriebsräte bei der Ausarbeitung.
Die in einem Sozialplan oder einem Interessenausgleich definierten Ausgleichsleistungen gelten nicht zwingend auch für leitende Angestellte. Diese können, aber müssen nicht miteinbezogen werden. Wenn Sie also Arbeitnehmer mit leitender Funktion sind, sollten Sie bei betrieblichen Änderungen besondere Vorsicht walten lassen. Da Sie in einer solchen Position auch in unter die Arbeitnehmer-Interessenvertretung durch den Betriebsrat fallen, sollten Sie sich notfalls an anderer Stelle Hilfe suchen. Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
In der Position eines leitenden Angestellten greifen viele Schutzvorschriften für normale Arbeitnehmer nicht. Leitende Angestellte – unabhängig von Betriebsänderungen und Sozialplänen – sind daher immer gut beraten, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Wie bei praktisch allen Themenbereichen des Arbeitsrechts, ist es für alle Beteiligten sinnvoll, sich frühzeitig Hilfe von erfahrenen Rechtsanwälten zu holen. Der Erfolg oder Misserfolg eines arbeitsrechtlichen oder betriebsrechtlichen Vorhabens ist maßgeblich von guter Planung und Verhandlungsgeschick abhängig. Ein sauber ausgearbeiteter Sozialplan oder Interessenausgleich, der allen beteiligten Parteien gleichermaßen gerecht wird, ist eine wichtige Basis, um etwaigen Streits vorzubeugen. In Zusammenarbeit mit hoch qualifizierten Anwälten bzw. Fachanwälten für Arbeitsrecht, die die Interessen beider Vertragsparteien kennen, steht betrieblichen Änderungen und dazugehörenden Sozialplänen meist nichts mehr im Wege.
Ob Arbeitnehmer bzw. leitender Angestellter, Arbeitgeber oder Betriebsrat – nehmen Sie am besten gleich Kontakt zu unserer Kanzlei in Hamburg auf! Selbstverständlich stehen unsere Anwälte auch bei anderen arbeitsrechtlichen Themen zur Seite. Von Abfindung und Kündigung über Fragen zur Betriebsvereinbarung oder eines Aufhebungsvertrags.