Fragen nach der Kündigung
Sobald das Verfahren vollzogen ist, werden dem einen oder anderen Arbeitnehmer sicherlich einige Fragen für nach der Kündigung durch den Kopf gehen. Wie reagiert das Arbeitsamt? Muss ich nun mit einer Sperrzeit rechnen, und was ist eine Sperrzeit eigentlich? Was ist mit der Verschwiegenheitsverpflichtung zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, die ich damals mit meiner Unterschrift im Arbeitsvertrag akzeptiert habe? Kann ich, da ich mich von meinem alten Arbeitgeber gelöst habe, zu diesem in Konkurrenz treten oder gilt das Wettbewerbsverbot? Muss ich damit rechnen, dass ich die Ausbildungskosten, die mein Arbeitgeber hatte, zurückzahlen muss?
Je nach Art der Kündigung und in welcher Weise sich die Parteien voneinander getrennt haben, gibt es sicher auch noch andere Sorgen zu bedenken. Einer bezahlten Arbeit nachzugehen, ist schließlich wichtig, um seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht aus der Hamburger Kanzlei Heiko Hecht & Kollegen sind gekündigten Arbeitnehmern jederzeit behilflich. Zu den wichtigsten Fragen nach der Kündigung sind im Folgenden einige Informationen aufgeführt. Gerne können Ratsuchende aber auch Kontakt zu unserer Kanzlei aufnehmen oder uns direkt in unseren Räumlichkeiten aufsuchen.
Wenn eine Kündigung durch den Arbeitnehmer erfolgt ist, führt die Agentur für Arbeit immer eine Sperrzeitprüfung durch ...
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse nicht unbefugt zu offenbaren ...
Die Verpflichtung zur Unterlassung von Wettbewerb ergibt sich für Handlungsgehilfen unmittelbar aus § 60 HGB ...
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer grundsätzlich nicht daran hindern, seine rechtmäßig erlangten beruflichen Kenntnisse und Erfahrungen zu verwerten ...
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind einzelvertragliche Vereinbarungen grundsätzlich zulässig, wonach ...