E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Arbeitgeber darf Betriebsratsbüro nicht eigenmächtig räumen

Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet, handelt in verbotener Eigenmacht.


Ein Arbeitgeber darf nicht eigenmächtig mit einem Umzug des dem Betriebsrats überlassenen Büros beginnen und diesen auf eigene Faust durchführen. Für einen solchen Umzug braucht auch der Arbeitgeber das Einverständnis des Betriebsrats oder einen Herausgabetitel.

Anderenfalls liegt verbotene Eigenmacht des Arbeitgebers vor, gegen die der Betriebsrat im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen kann, dass ihm der Besitz wieder zur Verfügung gestellt wird.
 
Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil LAG HE 16 TaBVGa 6 19 vom 14.01.2019
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-12-03 wid-149 drtm-bns 2024-12-03
Sperrzeit nach Kuendigung Hamburg, Interessenausgleich Hamburg, Anwalt Abfindung Hamburg, Fachanwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Kuendigung lang andauernde Erkrankung Hamburg, Betriebsverfassungsrecht Hamburg, Anwalt Kuendigung Hamburg, Verschwiegenheitspflicht Hamburg, Fachanwalt Abmahnung Hamburg, Anstellungsvertrag Hamburg