E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Häufige Krankheit kann zur Kündigung führen

Häufige Kurzerkrankungen können einen Grund für eine arbeitgeberseitige Kündigung darstellen.

Treten während der letzten Jahre vor einer Kündigung regelmäßig mehrere (Kurz-)Erkrankungen auf, spricht dies für eine entsprechende künftige und demnach eine negative Gesundheitsprognose. Von einer negativen Entwicklung eines Krankheitsbildes kann bei häufigen Kurzerkrankungen ausgegangen werden, es sei denn, die Krankheiten sind ausgeheilt und es ist mit einer baldigen Genesung zu rechnen. Einer negativen Gesundheitsprognose steht an sich jedoch nicht entgegen, dass die Arbeitsunfähigkeitszeiten unterschiedliche Ursachen haben.
 
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil LAG SH 6 Sa 361 17 vom 11.04.2018
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-12-11 wid-149 drtm-bns 2024-12-11
Abmahnung Hamburg, Verschwiegenheitspflicht Hamburg, Sperrzeit nach Kuendigung Hamburg, Mehrarbeit Hamburg, Fachanwalt Vorruhestand Hamburg, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg, Kuendigungsschutz Hamburg, Arbeitsvertrag pruefen Hamburg, Anstellungsvertrag Hamburg, Mobbing Hamburg