E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Arbeitgeber kann bei Scheinselbstständigkeit zu viel gezahlte Vergütung zurückfordern

Ist die von einem Scheinselbständigen erhaltene Vergütung höher als der übliche Arbeitslohn von Arbeitnehmern mit vergleichbaren Arbeitsaufgaben, muss der Scheinselbständige dem Arbeitgeber die Differenz erstatten.

Um die ?übliche Vergütung? zu ermitteln, muss man auf vergleichbare Tätigkeiten in gleichen oder ähnlichen Berufszweigen abstellen, wobei auch der Ort der Tätigkeit eine Rolle spielt sowie Alter und Berufserfahrung des Arbeitnehmers.
Hat man auf diese Weise das übliche Bruttogehalt ermittelt, ist darauf der Arbeitgeberanteil am Sozialbeitrag aufzuschlagen, denn den hätte der Arbeitgeber auch bei korrekter Abwicklung des Arbeitsverhältnisses zahlen müssen.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 5 AZR 178 18 vom 26.06.2019
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-12-03 wid-149 drtm-bns 2024-12-03
Fachanwalt Arbeitsvertrag Hamburg, Arbeitsvertrag pruefen Hamburg, Fachanwalt Abmahnung Hamburg, Anwalt Abmahnung Hamburg, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg, Rechtsanwaltskanzlei Hamburg, Verschwiegenheitspflicht Hamburg, Anwalt Arbeitsvertrag Hamburg, Betriebsbedingte Kuendigung Hamburg, Fristlose Aenderungskuendigung Hamburg