E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Kündigung mit Bezug auf Pensionsberechtigung ist unwirksam

Eine Kündigung ist auch in einem Kleinbetrieb unwirksam, wenn sie altersdiskriminierend ist.


In dem entschiedenen Fall erhielt eine 63 Jahre alte Arzthelferin, die vorwiegend im Labor eingesetzt wurde, die Kündigung mit der Begründung, dass zukünftig eine Umstrukturierung der Praxis erfolge und 70-80 % der abrechenbaren Laborleistungen entfielen. Zudem sei die Betroffene schlechter qualifiziert, als ihre jüngeren Arbeitskolleginnen. Darüber hinaus wies der Arbeitgeber auf die an sich bereits bestehende Pensionsberechtigung der Arbeitnehmerin hin.

Das BAG entschied, dass die Kündigung gegen das Benachteiligungsverbot verstößt und unwirksam ist, zumal der Arbeitgeber nicht widerlegen konnte, dass der Hinweis auf die Pensionsberechtigung altersdiskriminierend ist.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 6 AZR 457 14 vom 23.07.2015
Normen: AGG § 7 Abs. 1
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-21 wid-149 drtm-bns 2024-11-21
Anwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Arbeitnehmer Arbeitsrecht Hamburg, Anwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Rechtsanwalt Kuendigung Hamburg, Aenderungskuendigung Hamburg, Anwalt Abmahnung Hamburg, Rechtsanwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Fachanwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Pruefung Arbeitsvertrag Hamburg, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz