E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Verbot von Sonn- und Feiertagsarbeit gilt auch bei Arbeitsbeginn am Vortag

Bei einem werktäglichen Ladenschluss um 24.

00 Uhr ist es bei einem darauf folgenden Sonn- oder Feiertag verboten, nach 24.00 Uhr noch Kunden zu bedienen oder Restarbeiten zu verrichten.

Vor diesem Hintergrund hatte das Land Berlin einer Supermarktkette aufgegeben, die Arbeitszeiten ihrer Angestellten diesem Verbot entsprechend zu gestalten. Der hiergegen gerichteten Klage war kein Erfolg beschieden.

Begründend wies das Gericht auf eine frühere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hin, nach welcher die Sonn- und Feiertagsruhe bei Arbeitnehmern grundsätzlich einzuhalten ist. Ausnahmen sieht das Gesetz nur vor, wenn die Arbeit höher- oder gleichwertigen Rechtsgütern dient. Da die Sonn- und Feiertagsruhe aber dem Gewinnstreben der Arbeitgeber und dem Konsumwunsch der Kunden übergeordnet ist, durfte das Land Berlin der Supermarktkette das Beschäftigungsverbot zu den entsprechenden Zeiten auftragen. Restarbeiten und Kundenbedienung müssen am Vorabend von Sonn- und Feiertagen somit bis 24.00 abgeschlossen sein.
 
Bundesverwaltungsgericht, Urteil BVG BVerwG 8 B 66 14 vom 04.12.2014
Normen: Art.140 GG i.V.m. Art. 139 WRV
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-21 wid-149 drtm-bns 2024-11-21
Betriebsbedingte Kuendigung Hamburg, Fachanwalt Arbeitsvertrag Hamburg, Kanzlei Hamburg, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg, Rechtsanwalt Aenderungskuendigung Hamburg, ausserordentliche betriebsbedingte Kuendigung Hamburg, Arbeitsrecht Gleichbehandlungsgesetz, Betriebsverfassungsrecht Hamburg, Arbeitsrecht Arbeitnehmer Hamburg, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz