E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Nur der kürzeste Weg zählt

Die Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Arbeitsstätte können gegenüber dem Finanzamt nur für die kürzeste Straßenverbindung angegeben werden.

Demnach berechnen sich die Entfernungskilometer grundsätzlich nach der kürzesten Straßenverbindung, ungeachtet dessen, ob diese kürzeste Straßenverbindung verkehrsrechtlich benutzt werden darf oder nicht.

In dem entschiedenen Fall betrug die kürzeste Straßenverbindung 9 km und führte durch einen Tunnel, der lediglich mit Verkehrsmitteln befahren werden durfte, die nur eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h erreichen. Das Finanzamt sah diese Straßenverbindung als maßgeblich an.
 
Bundesfinanzhof, Urteil BFH VI R 20 13 vom 26.09.2013
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-21 wid-149 drtm-bns 2024-11-21
Pruefung Arbeitsvertrag Hamburg, ausserordentliche verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg, Anwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Rechtsanwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Betriebsverfassungsrecht Hamburg, Kuendigungsschutzklage Hamburg, Anwalt Abmahnung Hamburg, Schutz vor Diskriminierung, Anwalt Kuendigung Hamburg, Kuendigung Hamburg