E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Stellplatz- und Garagenkosten gehören zur doppelten Haushaltsführung

Nicht nur die Kosten der Unterbringung, sondern auch die Kosten für den Stell- oder Garagenplatz des PKWs können steuermindernd wirken.


Wie der Bundesfinanzhof ausführte, sind im Rahmen einer beruflich begründeten doppelten Haushaltsführung nicht nur die Kosten für die Heimfahrt, vorübergehende Verpflegungsmehraufwendungen und die Kosten einer durchschnittlichen Wohnung (60 qm) am Beschäftigungsort steuerlich zu berücksichtigen. Vielmehr sind daneben auch die sonstige notwendige Mehraufwendungen zu berücksichtigen. Zu diesen gehören auch die notwendigen Kosten für einen Stellplatz oder eine Garage. Notwendig sind solche Kosten, wenn sie dem Schutz des Fahrzeugs dienen, oder die angespannte Parksituation vor Ort diese Kosten erforderlich machen.
 
Bundesfinanzhof, Urteil BFH VI R 50 11 vom 13.11.2012
Normen: § 9 I S.3 Nr.5 EStG
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-22 wid-149 drtm-bns 2024-11-22
Rechtsanwalt Arbeitsvertrag Hamburg, Sperrzeit nach Kuendigung Hamburg, Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg, Aufhebungsvertrag Hamburg, Arbeitsrecht Gleichbehandlungsgesetz, Pflichtverletzung Hamburg, Fachanwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Rechtsanwaltskanzlei Hamburg, Verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg, Fachanwalt Abmahnung Hamburg