E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Studentischer Versicherungsschutz maximal bis 37

Der kostengünstige Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung endet auch dann mit der Vollendung des 37.

Lebensjahres, wenn sonstige Hinderungsgründe, wie etwa Krankheit oder Behinderung, vorliegen.

In seiner Entscheidung teilte das Bundessozialgericht mit, dass der günstige Versicherungsschutz vor der Vollendung des 30. Lebensjahres für maximal 14 Fachsemester gewährt wird. Bei einem Überschreiten der Studiendauer über das 30. Lebensjahr hinaus sind diese 14 Semester auch beim Vorliegen sonstiger Hinderungsgründe im Sinne des Gesetzes maßgebend für die Gewährung des günstigen Tarifs in der Krankenversicherung. Daraus ergibt sich mit der Vollendung des 37. Lebensjahres eine Grenze, bei deren Überschreiten kein vergünstigter Tarif mehr gewährleistet werden kann. Ein Verstoß gegen das Grundgesetz, sonstiges höherrangiges Recht oder die UN-Behindertenrechtskonvention ist in dieser zeitlichen Begrenzung nicht zu sehen. Vor diesem Hintergrund durfte dem Kläger eine weitere Gewährung des vergünstigten Studententarifs verweigert werden.
 
Bundessozialgericht, Urteil BSG B 12 KR 17 12 R vom 15.10.2014
Normen: § 5 I Nr.9 SGB V, Art. 3 III GG
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-23 wid-153 drtm-bns 2024-11-23
Rechtsanwalt Arbeitsvertrag Hamburg, Interessenausgleich Hamburg, Anwalt Abmahnung Hamburg, Schutz vor Diskriminierung, Rechtsanwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Arbeitsvertrag pruefen Hamburg, Aufhebungsvertrag Hamburg, Aenderungskuendigung Hamburg, Arbeitnehmer Arbeitsrecht Hamburg, Anwalt Vorruhestand Hamburg