E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 300 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

SCHUFA muss keine Auskunft über die Merkmale der Score-Berechnung erteilen

Auf welche Weise die SCHUFA die Bewertung unserer Kreditwürdigkeit vornimmt, bleibt auch weiterhin der Phantasie des Einzelnen überlassen.


Vorab: Die SCHUFA offeriert Anbietern von Krediten oder Finanzierungen die Möglichkeit, sich eine Auskunft über die Wahrscheinlichkeit der Rückzahlung durch den potentiellen Vertragspartner zu holen. Insbesondere Personen, die noch nie Probleme mit einer Rückzahlung aufgenommener Kredite o.ä. hatten, geraten oftmals ins staunen, wenn ihnen die SCHUFA eine nicht ausreichende Kreditwürdigkeit bescheinigt, und der gewünschte Vertrag vor diesem Hintergrund verweigert wird.

So erging es auch einer Frau, bei welcher im Rahmen einer Fahrzeugfinanzierung eine sogenannte Score-Bewertung bei der SCHUFA eingeholt wurde. Diese fiel negativ aus, weshalb der Leasinganbieter einen Vertrag ablehnte. Auf ihren Wunsch hin, teilte die SCHUFA ihr mit, welche personenbezogenen und kreditrelevanten Daten über sie gespeichert waren. Keine Auskunft wollte die SCHUFA hingegen darüber geben, in welcher Weise die gespeicherten Daten letztendlich zu der Berechnung des negativen Scores führen.

Einen entsprechenden Auskunftsanspruch verweigerte auch das Gericht. Aus dem Bundesdatenschutzgesetz ergibt sich zwar ein Anspruch auf Auskunft über die gespeicherten Daten, jedoch kein Anspruch auf eine Auskunft darüber, in welcher Form und mit welcher Gewichtung diese in die Bewertung einfließen. Vielmehr wollte der Gesetzgeber diese "Scoreformel" schützen, weshalb ein dahingehender Auskunftsanspruch abzulehnen ist.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH VI ZR 156 13 vom 28.01.2014
Normen: § 34 IV BDSG
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-03-28 wid-153 drtm-bns 2024-03-28
Krankheitsbedingte Kuendigung Hamburg, Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Rechtsanwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Anwaltskanzlei Hamburg, Mobbing Hamburg, Anwalt Kuendigung Hamburg, Rechtsanwalt Arbeitsvertrag Hamburg, Kuendigung Hamburg, Fachanwalt Aenderungskuendigung Hamburg