E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Privat motivierter Angriff auf Wachmann kein Arbeitsunfall

Liegen die Ursachen für die Verletzung eines Wachmanns im privaten Bereich besteht kein Anspruch gegen die gesetzliche Unfallversicherung.


In dem zugrunde liegenden Sachverhalt wurde der Wachmann während seines Dienstes von einer betrunkenen Frau mit einem Faustschlag attackiert und erlitt hierdurch eine Kieferverletzung. Die Unfallversicherung verweigerte eine Kostenübernahme mit dem Hinweis auf den privaten Hintergrund der Tat. Die Frau hatte behauptet, dass der Wachmann sie vor zehn Jahren in sein Auto ziehen wollte. Dem widersprach der Wachmann, was vor Gericht jedoch unberücksichtigt blieb. Entscheidend war dem Gericht zufolge allein die Motivation der Angreiferin, ohne dass es auf den Wahrheitsgehalt ankommt. Der Angriff hätte folglich auch in der Freizeit erfolgen können, weshalb ein Anspruch gegen die Unfallversicherung abzulehnen war.
 
Sozialgericht Heilbronn, Urteil SG HN S 5 U 1914 12 vom 18.02.2013
Normen: § 8 I SGB VII
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-24 wid-153 drtm-bns 2024-11-24
Pflichtverletzung Hamburg, ausserordentliche verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg, Anstellungsvertrag Hamburg, Kuendigung Hamburg, Arbeitsvertrag Hamburg, Aenderungskuendigung Hamburg, Betriebsbedingte Kuendigung Hamburg, Kuendigungsfristen Hamburg, Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg, Mobbing Hamburg