E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Gefahr von Haiangriffen kein Reisemangel

Sehen sich Urlauber mit einem Badeverbot aufgrund möglicher Haiangriffe konfrontiert können sie sich nicht auf einen Reisemangel berufen.


Selbiges begehrte aber ein süddeutsches Ehepaar nach einem Urlaub auf den Seychellen. Aufgrund eines Haiangriffs war für den Strand ein Badeverbot erlassen worden. Darin wollten die Kläger einen Reisemangel erkennen und verlangten deshalb die Hälfte des Reisepreises zurück.

Zu Unrecht, wie das Amtsgericht in München urteilte. Zur Begründung führte es aus, dass der Strand an sich nutzbar war. Ein Reiseveranstalter ist nicht verpflichtet den Urlaubern ein gefahrloses Baden im Meer zu ermöglichen. Das gilt besonders dann, wenn durch das Badeverbot die Urlauber vor ortsüblichen Gefahren geschützt werden sollen, wie es vorliegend der Fall war.
 
Amtsgericht München, Urteil AG M 242 C 16069 12 vom 14.12.2012
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-22 wid-153 drtm-bns 2024-11-22
Arbeitsrecht Arbeitnehmer Hamburg, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Rechtsanwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg, Arbeitsvertrag Hamburg, Fachanwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Schutz vor Diskriminierung, Personalabbau Hamburg, Rechtsanwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Interessenausgleich Hamburg