E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Behördliches Flugverbot berechtigt zur Reisevertragskündigung bei Kreuzfahrt

Kann eine Kreuzfahrt aufgrund eines behördlichen Flugverbotes im Zusammenhang mit einer Naturkatastrophe nicht angetreten werden, darf der Reisende den Vertrag kündigen.


Im Ausgangsfall hatte ein Ehepaar eine Karibikkreuzfahrt gebucht, konnte infolge eines behördlichen Flugverbotes jedoch nicht zum Ausgangspunkt der Kreuzfahrt in den USA fliegen. Dieses war aufgrund einer Aschewolke ergangen, welche auf den Aktivitäten eines isländischen Vulkans beruhte. Daraufhin kündigte das Paar die Reise. In der Folge begehrte es die geleistete Anzahlung vor Gericht zurück und fand mit dieser Forderung auch richterliches Gehör.

Demnach handelt es sich bei einer Kreuzfahrt um einen Reisvertrag im Sinne des Gesetzes, was von dem Veranstalter aber bestritten worden war. Kann eine solche Reise aufgrund nicht vorhersehbarer höherer Gewalt nicht stattfinden, ist der Reisende zur Vertragskündigung berechtigt. Zwar fand die Kreuzfahrt vorliegend statt, jedoch war die Teilnahme dem Ehepaar erkennbar nicht möglich, zumindest aber erheblich erschwert. Dementsprechend ist auch die geleistete Anzahlung zurück zu gewähren.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH X ZR 2 12 vom 18.12.2012
Normen: § 651j II S.1 i.V.m. § 651e III S.1 BGB
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-21 wid-153 drtm-bns 2024-11-21
Betriebsverfassungsrecht Hamburg, Fachanwalt Kuendigung Hamburg, Kanzlei Hamburg, Kuendigungsfristen Hamburg, Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg, Mobbing Hamburg, ausserordentliche betriebsbedingte Kuendigung Hamburg, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Aufhebungsvertrag Hamburg, Interessenausgleich Hamburg