E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 300 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Zur Impressumspflicht eingetragener Vereine

Nehmen eingetragene Vereine im Rahmen ihres Internetauftritts geschäftliche Handlungen vor, so muss die Seite ein vollständiges Impressum aufweisen.


Ein geschäftliches Handeln ist dabei nicht schon dann anzunehmen, wenn die Seite der Sammlung von Spenden dient. Anders sieht es jedoch aus, wenn auf der Seite ein durch den Verein herausgegebenes Buch beworben wird, wie es in dem zu beurteilenden Sachverhalt der Fall war.

Als nicht ausreichend bewertete das Gericht den Umstand, dass Informationen über den Verein in der online zugänglichen Satzung enthalten waren. Als unschädlich bewertete es das Gericht hingegen, dass die Bezeichnung als "eingetragener Verein" nicht ausgeschrieben, sondern mit der geläufigen Abkürzung "e.V." wiedergegeben war.
 
Landgericht Essen, Urteil LG E 4 O 256 11 vom 26.04.2012
Normen: §§ 8 I, 11 UWG, § 5 TMG, §
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-03-28 wid-153 drtm-bns 2024-03-28
Anwalt Arbeitsvertrag Hamburg, Mobbing Hamburg, Mehrarbeit Hamburg, Rechtsanwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Rechtsanwalt Arbeitsrecht Hamburg, Arbeitszeugnis Hamburg, Rechtsanwalt Arbeitsvertrag Hamburg, Kuendigungsschutz Hamburg, Sperrzeit nach Kuendigung Hamburg, Anwalt Abmahnung Hamburg