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Mehrarbeit im Arbeitsrecht

Mehrarbeit ist ein Themengebiet im Arbeitsrecht, welches komplexer ist und häufig anwaltlichen Rat bedarf. Dieses Thema ist sowohl für Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber von Belang und beide Vertragsparteien müssen sich über etwaige Konsequenzen im Klaren sein. Daher sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber gut beraten, sich an die in Hamburg befindliche Kanzlei Hecht & Kollegen zu wenden. Gleich drei Fachanwälte für Arbeitsrecht stehen Ihnen beratend zur Seite.

Was ist Mehrarbeit?

Im Volksmund ist eine begriffliche Abgrenzung zwischen Überstunden und Mehrarbeit nur schwerlich erfassbar, während es rechtlich klar definiert ist. Von Mehrarbeit ist erst dann die Rede, wenn eine Überschreitung der tarifrechtlichen oder im Arbeitszeitgesetzes festgelegten gesetzlichen Höchstarbeitszeit des von 48 bzw. 40 Stunden pro Woche, oder acht Stunden täglich vorliegt. Im Falle eines stark erhöhtem Arbeitspensums ordnen Arbeitgeber in der Regel Mehrarbeit ganzheitlich für die Belegschaft an. Auch Beamte leisten Mehrarbeit, sofern diese über die sonst übliche Arbeitszeit hinaus zum Arbeiten beauftragt werden.

Ist Mehrarbeit zulässig?

Grundsätzlich muss das Arbeitszeitgesetz betrachtet werden. Acht Stunden beträgt die werktägliche Arbeitszeit nach dem ArbZG und kann in Ausnahmefällen überschritten werden. Auf Basis eines acht Stunden Arbeitstages ergibt sich daher eine Wochenstundenanzahl von 48 Stunden bei sechs Arbeitstagen und 40 Wochenstunden bei nur fünf Arbeitstagen. Mehrarbeit ist im Rahmen von bis zu zwei Stunden täglich zusätzlich möglich. In der Regel muss bei Überschreitung der Arbeitszeit ein Ausgleich stattfinden. Wird in einer Woche die Stundenzahl überschritten, so ist die geleistete Mehrarbeit innerhalb von 24 Wochen oder sechs Monaten abzubauen.

Ist die Mehrarbeit angeordnet, so ist diese nur zulässig, wenn die Existenz des Unternehmens in Gefahr ist. Hierbei greifen die Ausnahmen der Vermeidung von Personen- und Sachschäden, andernfalls ist kein Zwang gegeben, der die Mehrarbeit rechtfertigen könnte. Keine Rechtfertigung sind kurzfristige Aufträge oder eine schlechte Planung des verfügbaren Personals.

Was müssen Arbeitnehmer bei der Mehrarbeit berücksichtigen?

Wenn Arbeitnehmer bei mehreren Unternehmen gleichzeitig angestellt ist, so müssen die Arbeitsstunden zusammengerechnet werden. Auch in diesem Fall darf die Höchstgrenze von acht Stunden nicht überschritten werden. Gleichzeitig müssen Arbeitnehmer darauf achten, dass eine gesetzliche Ruhepause von elf Stunden zwischen zwei Arbeitstagen liegen muss.

Freiwillige Mehrarbeit wird nur dann vergütet, wenn der Arbeitgeber dies genehmigt oder stillschweigend hinnimmt. Meist wird eine solche Situation schon im Arbeitsvertrag festgehalten und geregelt.

Mehrarbeit abbauen – Wie funktioniert das?

Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen darauf achten, dass in einem Zeitraum von sechs Monaten bzw. 24 Wochen die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit acht Stunden beträgt. Demnach muss der Überstundenabbau in der Regel innerhalb von sechs Wochen geschehen. Hierbei gibt es jedoch Ausnahmen. So muss der Abbau von Mehrarbeit durch Arbeit an einem Sonntag binnen zwei Wochen, bei Nachtarbeit innerhalb vier Wochen und einem Feiertag im Laufe von acht Wochen, stattfinden. Dabei gilt für Sonn- und Feiertage zusätzlich die Regelung, dass dem Arbeitnehmer ein Ersatzruhetag gewährt werden muss. Da diese Sonderregelungen und Vereinbarungen umfassend und komplex zu betrachten sind, empfiehlt es sich hierbei einen Anwalt in Sachen Mehrarbeit zurate zu ziehen. Im besten Fall wenden Sie sich an einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, welcher durch seine Erfahrung in diesem Gebiet Ihnen verlässlich und kompetent helfen kann.

Wie kann der Anwalt helfen?

Oftmals ist es schwierig, die Begriffe Überstunden und Mehrarbeit klar voneinander abzugrenzen und demnach richtig zu behandeln. Daher bietet es sich in jedem Fall an, die Gültigkeit und Notwendigkeit dieser Maßnahme professionell prüfen zu lassen.

Wenn Arbeitgeber darüber nachdenken, Mehrarbeit anzuordnen, so sollte dies gut überdacht und begründet sein. Andernfalls werden die Mitarbeiter die Mehrarbeit verweigern oder rechtlich dagegen vorgehen.

Arbeitnehmer sollten ihre Arbeitszeit genau im Blick haben und Auffälligkeiten oder Unstimmigkeiten prüfen lassen. Die Kanzlei Heiko Hecht & Kollegen in Hamburg berät Sie gerne in Sachen Mehrarbeit.

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